"Betreutes Wohnen"

Mieterin muss Pauschale für Betreuungsleistungen zahlen

onlineurteile.de - 1996 mietete sich die alte Dame in einer Wohnanlage ein, die nach dem Modell "Betreutes Wohnen" geführt wird: Senioren leben selbstständig in Mietwohnungen, werden aber, falls notwendig, medizinisch betreut und versorgt. Für die Betreuungsleistungen war laut Mietvertrag eine Pauschale zu zahlen. Beim Einzug der Frau lag sie bei 40 DM, wurde dann vom Betreiber der Wohnanlage zuerst auf 50 DM, später auf 85 Mark im Monat erhöht. Die zweite Erhöhung fand die Mieterin unberechtigt; sie wollte sich aus der Betreuungsvereinbarung ausklinken und zahlte die Pauschale nicht mehr.

Wohnen und Betreuung seien in diesem Modell untrennbar miteinander verbunden, entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 187/03). Das gelte zumindest dann, wenn - wie es hier der Fall war - der Bau der Wohnanlage mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, um Senioren preiswerten Wohnraum zu bieten. Die Mieterin dürfe nicht isoliert die Betreuungsleistungen kündigen und sich die Pauschale dafür sparen, aber weiterhin die preisgünstige Wohnung nutzen. Sie sei verpflichtet, ihren Zahlungsrückstand zu beheben.