"Betreutes Wohnen" ...
onlineurteile.de - Anders als in einem Heim wohnen alte Menschen beim "Betreuten Wohnen" in separaten (Miet-)Wohnungen und führen ihren eigenen Haushalt. Gleichzeitig ist jedoch im Haus (z.B. durch eine rund um die Uhr besetzte Notrufanlage) gewährleistet, dass die Mieter betreut und ärztlich versorgt werden. Ein älterer Herr entschied sich für dieses Modell, war jedoch mit den Pflegeleistungen nicht sonderlich zufrieden. Deshalb wollte er aus dem Betreuungsvertrag aussteigen, die Wohnung aber behalten.
Eine isolierte Kündigung des Betreuungsvertrags sei beim "Betreuten Wohnen" unmöglich, erklärte ihm das Landgericht Kiel (8 S 148/01). Diese Vereinbarung könne man nur im Ganzen kündigen. Die Eigentümerin der Wohngebäude vermiete Wohnungen ausschließlich an Interessenten, die zugleich einen Betreuungsvertrag für die Pflege wünschten. Und das habe der Mieter vorher gewusst.
Das Konzept "Betreutes Wohnen" könne nur dann zuverlässig kalkuliert und verwirklicht werden, wenn sich alle Mieter auch an den Kosten der Betreuung beteiligten. Dass die Mieter den Pflegedienst dann nicht jederzeit frei wechseln könnten, sei ein Nachteil. Der werde aber durch den Vorteil ausgeglichen, dass durch die Kostenumlage auf alle Mieter die Pflegekosten niedrig blieben.