Betreuungsbonus beim Scheidungsunterhalt?

Geschiedene Steuerberaterin arbeitet und betreut nebenbei ihr Kind

onlineurteile.de - Nach der Scheidung ging es mit dem Mann beruflich bergab, mit seiner Frau, einer Steuerberaterin, dagegen bergauf. Während der Ehe hatte sie ca. 20 Stunden zuhause gejobt. Jetzt stieg sie zusätzlich bei einer Steuerkanzlei ein, wo sie ebenfalls ca. 20 Wochenstunden arbeitete. Obwohl sie nebenbei den gemeinsamen Sohn betreute, der gerade eingeschult worden war, stieg ihr Einkommen ständig.

Als der wieder verheiratete Mann vorübergehend seinen Job verlor, stellte er die Unterhaltszahlungen ein. Schließlich forderte seine Ex-Frau vor Gericht Nachzahlung und für die Zukunft 908 Euro Unterhalt monatlich. Sie sei zu so viel Arbeit gar nicht verpflichtet, meinte sie, weil sie sich um den Jungen kümmere. Deshalb verdiene sie einen anständigen Betreuungsbonus: Bei der Berechnung des Unterhalts müsse die Hälfte ihres Einkommens unberücksichtigt bleiben.

Das Kammergericht in Berlin billigte ihr jedoch nur einen vergleichsweise geringen Betreuungsbonus von 500 Euro monatlich zu (13 UF 9/05). Ein höherer Betrag käme nur in Frage, wenn die Frau die zusätzliche Arbeit außer Haus aus wirtschaftlicher Not aufgenommen hätte. Das treffe aber nicht zu.

Wie hoch der Betreuungsbonus ausfalle, hänge von den Umständen im Einzelfall ab. Angesichts der Doppelbelastung durch Berufstätigkeit und Kinderbetreuung werde wohl bald zusätzliche Betreuung des Jungen außer Haus notwendig. Nur deshalb gestehe man der Steuerberaterin 500 Euro Betreuungsbonus zu.