Betrieb macht dicht
onlineurteile.de - Die Firma stand mit ihrem Gasöl-Tanklager kurz vor der Pleite. Um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, machte der Inhaber den Betrieb dicht. Einem Einlagerer wurde deshalb die außerordentliche Kündigung des Vertrages geschickt. Der Geschäftsmann wollte aber nicht einfach so gehen, denn das Ende der Geschäftsbeziehungen kostete ihn viel Geld. Schließlich landete die Sache vor Gericht.
Der Bundesgerichtshof erklärte die Kündigung für unwirksam (I ZR 18/02). Wenn ein Betrieb wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eingestellt werde, rechtfertige das keine außerordentliche Kündigung eines Vertrags. Normalerweise könne eine außerordentliche Kündigung nicht auf Umstände (hier: finanzielle Notlage) gestützt werden, die im Risikobereich des Kündigenden lägen. Laut Vertrag müsse das Konkursverfahren vor einer Kündigung schon eröffnet sein, sonst stünden die Geschäftspartner schlecht da.