Betrieb spendiert Skiwochenende
onlineurteile.de - Eigentlich sollten alle nur Spaß haben an diesem Skiwochenende in Österreich, das die Firmenleitung den Mitarbeitern spendierte. Mit Ausnahme von Skipass und Abendessen, die jeder selber zahlen musste. Der Ärger kam danach, nämlich vom Finanzamt: Der Ausflug habe pro Person über 200 DM gekostet, argumentierten die Finanzbeamten. Diese Summe müsse als zusätzlicher Arbeitslohn versteuert werden.
Eine andere Firma hatte für ihre Angestellten eine Veranstaltung organisiert, die ebenfalls zwei Tag dauerte, den Betrieb aber weniger als 200 DM pro Person kostete. Auch hier behauptete das Finanzamt, die Ausgaben seien zusätzlicher Arbeitslohn. Dafür sei Steuer fällig, denn eine normale Betriebsveranstaltung dauere keine zwei Tage.
Die Dauer der Veranstaltung ist bedeutungslos, entschied jedoch der Bundesfinanzhof (BFH): Auch wenn sie mehrere Tage dauere, könne eine Veranstaltung den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers dienen (VI R 151/00, VI R 151/99). Wesentlich seien die Kosten: Wenn die Ausgaben eine gewisse Höhe überschritten, erhielten sie ein so großes Eigengewicht, dass sie wie zusätzlicher, steuerpflichtiger Lohn behandelt werden müssten.
In den Jahren 1996 und 1997, als diese beiden Veranstaltungen stattfanden, lag der einschlägige Freibetrag nach Ansicht des BFH bei 200 DM pro Mitarbeiter. Deshalb musste der erste Arbeitgeber für den Skiausflug Lohnsteuer abführen, der zweite Arbeitgeber dagegen für seine Betriebsveranstaltung nichts nachzahlen.