Betriebskostenabrechnung:

Mieter müssen konkrete Fehler beanstanden — allgemeine Bedenken reichen nicht aus

onlineurteile.de - Hat ein Mieter Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung des Vermieters, muss er das dem Vermieter innerhalb eines Jahres mitteilen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Mieter die Abrechnung der Nebenkosten erhalten hat. Einem Ehepaar wurde die Jahresfrist zum Verhängnis, obwohl es rechtzeitig Bedenken gegen die Abrechnung angemeldet hatte. Aber zu ungenau, kritisierte das Landgericht Karlsruhe.

Drei Mal schrieb der Anwalt der Mieter der Vermieterin und beanstandete die Abrechnungen für die Jahre 2007 und 2008: Die Heizkostenabrechnung sei "nicht nachvollziehbar", hielt er ihr zum Beispiel vor. Zudem forderte der Anwalt Auskunft zu einzelnen Positionen und verlangte Nachweise. Stattdessen zog die Vermieterin 2011 vor Gericht und klagte ihre Nachforderungen ein.

Zu Recht, wie das Landgericht Karlsruhe entschied (9 S 506/11). Innerhalb der Ausschlussfrist hätten die Mieter keine konkreten Mängel der Betriebskostenabrechnung benannt. Das sei aber notwendig, um die Frist zu wahren: Allgemeine Bedenken in Bezug auf die Richtigkeit der Abrechnung zu formulieren, sei unzureichend. Nach Ablauf der Frist dürften Mieter ihre Einwände nicht mehr präzisieren.

Mieter müssten konkret vortragen, welche Fehler die Abrechnung ihrer Ansicht nach enthält: Rechenfehler, unwirtschaftliches Vorgehen, falsche Umlageschlüssel oder Kosten, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen dürfe. Wenn Mieter aber nur behaupteten, die Abrechnung "sei nicht nachvollziehbar", könne man diesem Einwand nicht entnehmen, was eigentlich beanstandet werde. Auch die Forderung nach Auskunft gebe darauf keinen Hinweis.

Das Ehepaar habe daher die Frist für Einwände gegen die Betriebskostenabrechnung nicht gewahrt. Die im Prozess nachgereichten Ausführungen zu einzelnen Kostenpositionen seien lange nach der Ausschlussfrist von zwölf Monaten erhoben worden. Sie zählten nicht mehr. Sinn der Ausschlussfrist sei es, möglichst schnell Rechtssicherheit zu schaffen und Streit über lange zurückliegende Abrechnungen zu vermeiden.