Betriebsrat will ans Netz
onlineurteile.de - Eigentlich war die Firma PC-mäßig bestens ausgestattet: Für 644 Arbeitnehmer gab es 500 Computer. Alle hatten Zugang zum betriebsinternen Intranet, mehr als 90 Computer verfügten obendrein über einen Internetanschluss. Die beiden Betriebsräte der Firma arbeiteten an Computern mit Intranet-Anschluss. Einen Internetzugang verweigerte der Arbeitgeber jedoch. Um den zu erstreiten, zogen die Betriebsräte vor Gericht. Außerdem forderten sie, im Intranet Beiträge veröffentlichen zu dürfen, ohne zuvor die Betriebsleitung um Erlaubnis fragen zu müssen.
Vom Bundesarbeitsgericht bekamen die Betriebsräte Recht: Der Arbeitgeber müsse ihnen einen Internet-Zugang einrichten und freien Zugang zum Intranet einräumen (7 ABR 8/03 und 7 ABR 12/03). Diese Kommunika-tionsmittel dienten dazu, ihre Aufgaben besser zu erfüllen. Über das Internet könne sich der Betriebsrat schnell und umfassend über aktuelle arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Fragen informieren. Das Intranet biete den Betriebsräten umgekehrt eine effektive Möglichkeit, die Belegschaft über die Arbeit des Betriebsrats auf dem Laufenden zu halten. Außer den Kosten gebe es gegen diese Kommunikationswege kein überzeugendes Argument. Die Firma sei aber technisch so gut ausgerüstet, dass dem Arbeitgeber nicht einmal zusätzliche Kosten entstünden.