Betriebsrente erst nach 15 Jahren im Betrieb?

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Führt ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung ein, darf er den Anspruch der Arbeitnehmer auf eine Betriebsrente davon abhängig machen, dass sie - bevor sie das Rentenalter erreichen - mindestens 15 Jahre lang für den Betrieb gearbeitet haben; eine Arbeitnehmerin, die bei der Einführung der Altersversorgung schon zu alt war, um das noch zu "schaffen", kann die Bedingung nicht mit dem Argument abwenden, hier werde das Alter diskriminiert: Dass der Arbeitgeber als Bedingung für einen Versorgungsanspruch 15 Jahre Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung festlegt, ist sachlich gerechtfertigt.