Betrügerin bedient sich der Plattform "mobile.de"

Betreiber der Internet-Handelsplattform für Autos haftet nicht für Übermittlung einer E-Mail

onlineurteile.de - Die Internetplattform "mobile.de" vermittelt Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen. Verkäufer können über Eingabemasken Inserate im Internet einstellen. Registrierten Verkäufern weist der Betreiber der Plattform eine spezielle E-Mail-Adresse für Kaufanfragen zu. Gehen über diese Adresse Anfragen von Interessenten ein, leitet der Betreiber von "mobile.de" diese an die eigene E-Mail-Adresse der Verkäufer weiter, die sie bei ihrer Registrierung angeben müssen.

Auf diese Weise nahm Frau K mit einer Verkäuferin aus New York Kontakt auf. Zwei Tage später sperrte der Betreiber deren Händlerzugang, weil der Verdacht aufgekommen war, die Verkäuferin sei unseriös. Das wusste Frau K nicht und schickte der Verkäuferin eine weitere Mail an die "mobile"-Mail-Adresse: Für einen etwas geringeren Kaufpreis wolle sie das angebotene Fahrzeug erwerben und bitte um einen Verkaufsvertrag. Diese Nachricht wurde automatisch an die Anbieterin weitergeleitet. Prompt erhielt Frau K einen Vertrag und überwies der Betrügerin 50.270 US-Dollar. Einen Wagen bekam sie nicht.

Für den Verlust sollte nun der Betreiber von "mobile.de" geradestehen. Frau K verklagte ihn auf Ersatz des Schadens: Er hätte die E-Mail nicht weiterleiten dürfen, hielt sie ihm vor, habe er doch bereits den Zugang der Anbieterin wegen eines vagen Betrugsverdachts gesperrt. Doch das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Zahlungsklage ab (13 U 50/10).

Laut Telemediengesetz seien Diensteanbieter für fremde Informationen, die sie übermitteln, nicht verantwortlich, wenn sie die Übermittlung nicht selbst veranlassen, den Adressaten nicht selbst auswählen und den Inhalt der Informationen weder auswählen noch verändern.

So liege der Fall hier: Der Betreiber von "mobile.de" habe die von Frau K geschriebene Mail nur rein passiv, auf technisch automatisierte Weise weitergeleitet. Er habe sie inhaltlich nicht beeinflusst. Frau K habe die Empfängerin ausgewählt und die Übermittlung veranlasst.

Sie habe sich den Verlust selbst zuzuschreiben. So eine schnelle und vorbehaltlose Überweisung ins Ausland sei leichtsinnig. Das hätte die Internetnutzerin auch den Warnhinweisen auf der Internetseite "mobile.de" entnehmen können.