Betrügerisches Fernseh-Rätselspiel?

Zuschauerin bezichtigt Fernsehsender der Telefon-Abzocke

onlineurteile.de - Ein Münchener Fernsehsender veranstaltet regelmäßig Rätselspiele: Am Neujahrstag 2003 sollten die Zuschauer herausfinden, wie viele Dreiecke in einem eingeblendeten Bild zu sehen waren. Und dann natürlich anrufen, um den Gewinn von 1.500 Euro einzuheimsen. Eine Münchnerin rief an, landete allerdings nicht beim Moderator im Studio, sondern in einer Warteschleife. Eine elektronische Stimme bat sie um Geduld und empfahl dann: Versuchen sie es noch einmal. Der Anruf kostete 0,76 Euro.

Nun fühlte sich die Frau betrogen und verklagte den Sender auf Unterlassung. Der Fernsehsender, so ihre Kritik, veranlasse Zuschauer zu Anrufen, weil er an den Telefongebühren mitverdiene. Da die Anrufer nicht direkt durchgestellt, sondern nach dem Zufallsprinzip aus der Warteschlange herausgepickt und weitergeleitet würden, handle es sich hier nicht um ein Rätselspiel, sondern um eine Lotterie. Darauf müsste der Sender die Zuschauer hinweisen. Der Sender entgegnete, die Warteschleife sei technisch notwendig. Und der Moderator der Spielshow habe auch nicht versprochen, dass jeder Anrufer direkt zu ihm durchgestellt werde.

Mit einer formellen Begründung gab das Amtsgericht München dem Sender Recht (155 C 21673/03). Die Unterlassungsklage könne nur bezwecken, andere Zuschauer vor Täuschung zu bewahren. Solche Klagen im Interesse von Dritten (= eine so genannte Popularklage) seien aber Verbraucherschutzverbänden oder Konkurrenten vorbehalten. Auch das Landgericht München I bestätigte dies im Berufungsverfahren (33 S 19524/03). Nur eine Klage dazu befugter Verbände oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen könnten die Abzocke beenden, wenn sich die Vorwürfe als begründet erweisen sollten. Gegen die Tele-Rätselspiele liefen bereits einige Ermittlungsverfahren, bisher sei jedoch noch niemand verurteilt worden.