Betrunken nach Hause gefahren

Strafrechtliche Konsequenzen, wenn der Fahrer die Fahrt kurz unterbricht?

onlineurteile.de - Die unsichere Fahrweise des jungen Mannes fiel den Polizeibeamten sofort auf. Bevor sie ihn anhalten konnten, bog er jedoch in eine Nebenstraße ein und entwischte ihnen. Der angetrunkene Autofahrer brachte seine Freundin, mit der er auf einer Feier gewesen war, nach Hause und begleitete sie bis zu ihrer Wohnung. Nach knapp zehn Minuten stieg er wieder in sein Auto und fuhr in Schlangenlinien weiter.

Jetzt ging er der Polizei ins Netz, die ihn einem Bluttest unterzog und eine Blutalkoholkonzentration von 1,15 Promille feststellte. Im Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer forderte der Staatsanwalt, ihn nicht nur einfach zu verurteilen. Immerhin habe sich der Mann zwei Mal betrunken ans Steuer gesetzt: das erste Mal, als er die Feier verließ und das zweite Mal, als er seine Freundin verließ.

Das hätte Folgen gehabt: Bei zwei Delikten droht eine höhere Geldstrafe und eine längere Sperrfrist beim Führerschein. Das Amtsgericht Lüdinghausen bewahrte den jungen Mann davor (16 Cs 82 Js 9045/06 - 70/07). Letztlich handle es sich hier um eine Fahrt, so der Amtsrichter. Denn der Autofahrer habe von Anfang an vorgehabt, nur kurz seine Freundin abzusetzen, und dann nach Hause weiterzufahren. Wegen einer kurzen Fahrtunterbrechung von fünf bis zehn Minuten (z.B. auch zum Tanken oder zum Zigarettenholen) müsse man nicht gleich von zwei selbständigen Delikten fahrlässiger Trunkenheit am Steuer ausgehen.