Betrunken Rad gefahren
onlineurteile.de - Der 61-jährige Pfälzer fiel im Dezember 2008 abends einer Polizeistreife auf, weil er mit dem Fahrrad in Schlangenlinien heimwärts rollte. Eine Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,33 Promille. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen "vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr" zu einer Geldstrafe von 400 Euro.
Doch damit nicht genug: Obwohl der Mann keinen Kfz-Führerschein besaß und das erste Mal betrunken auf dem Rad erwischt worden war, forderte die Verkehrsbehörde von ihm, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Der Radfahrer wies das Ansinnen - vor allem aus Kostengründen - zurück. Da verbot ihm die Behörde kurzerhand das Radfahren.
Damit sei sie übers Ziel hinaus geschossen, fanden die Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (10 B 10930/09.OVG). Ein Fahrrad sei sehr viel weniger gefährlich als ein Auto: Schwere Verkehrsunfälle durch betrunkene Radfahrer seien die Ausnahme, meist gefährdeten sie sich nur selbst. Ein Fahrverbot sei nur angezeigt, wenn ein alkoholisierter Radfahrer ausnahmsweise eine ähnlich große Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstelle wie ein Autofahrer.
Das treffe im konkreten Fall nicht zu. Der Mann sei zum ersten Mal mit so einem Fehltritt aufgefallen. Bei der Fahrt habe er den Radweg benutzt und keine Menschenseele gefährdet. Anhaltspunkte dafür, dass er in Zukunft wieder betrunken Fahrrad fahren würde und jederzeit zum Risiko im Straßenverkehr werden könnte, gebe es auch nicht.