Betrunkener Autofahrer überfährt Radfahrer

Einen Schwerverletzten liegen zu lassen, kommt versuchtem Mord gleich!

onlineurteile.de - Auf der Weihnachtsfeier seiner Firma hatte der 46-jährige Berliner reichlich getrunken. Eigentlich hatte er anschließend bei einem Kollegen übernachten wollen. Aber nach der Feier fühlte er sich dann doch fit genug, um mit dem Auto nach Hause zu fahren.

Eine folgenschwere Fehleinschätzung: Am Prenzlauer Berg fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit von hinten einen Radfahrer an. Der Radfahrer wurde über den Wagen geschleudert - dabei ging die Frontscheibe zu Bruch - und prallte dann auf die Fahrbahn. Der Unglückliche brach sich den Unterschenkel und erlitt schwere Kopfverletzungen.

"Voll unter Schock" sei er sofort geflüchtet, berichtete der Autofahrer später. Er zog nur das im Kühlergrill verklemmte Rad heraus. Anschließend fuhr er davon, ohne sich um den Schwerverletzten zu kümmern. Das Landgericht Berlin wertete dies als versuchten Mord (in Tateinheit mit Unfallflucht, vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr).

Das Unfallopfer sei so schwer verletzt gewesen, dass das Liegenlassen und Weiterfahren bedeutete, seinen Tod billigend in Kauf zu nehmen, so das Gericht. Der Autofahrer sei um drei Uhr früh mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,4 Promille unterwegs gewesen und habe durch diesen unglaublichen Leichtsinn die Lebensplanung eines Mannes fast zunichte gemacht. Auch wenn sich der Autofahrer bis dahin nichts habe zuschulden kommen lassen, müsse er deshalb für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.