Betrunkener verunglückt mit dem Auto

Der ebenfalls betrunkene, nicht angeschnallte Beifahrer wird schwer verletzt

onlineurteile.de - Zwei Bekannte, R und T, fuhren im Wagen von R zu den so genannten Highland-Games in Ellwangen. Schon vorher hatte T tief ins Glas geschaut, auf dem Volksfest ging es mit reichlich Bier weiter. Hinterher behauptete er jedenfalls, er sei in einen "komaähnlichen Tiefschlaf" gefallen und wisse nicht, wie er zurück ins Auto gekommen sei. Eventuell habe er auf der Rückbank geschlafen.

R war ebenfalls blau wie ein Veilchen, was ihn nicht daran hinderte, mit dem Auto die Rückfahrt anzutreten. T saß auf dem Beifahrersitz. Auf der Autobahn A7 (Kempten Richtung Würzburg) geriet R mit dem Auto zu weit nach rechts. Mit der rechten Seite schleifte der Wagen an den Leitplanken entlang - der aus dem Fenster gestreckte rechte Arm von T wurde mehrfach gebrochen. T wurde im Wagen herumgeschleudert und erlitt schwere Kopfverletzungen - er war nicht angeschnallt.

Die Polizei schickte R zum Alkoholtest, der eine Blutalkoholkonzentration von 3,14 Promille ergab. R bekam eine Geldstrafe aufgebrummt, weil er im Vollrausch schuldhaft den Autounfall verursacht hatte. Darüber hinaus verklagte ihn T auf Schadenersatz. Im Prozess ging es im Wesentlichen um die Frage, wie das Mitverschulden von T einzuschätzen sei.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe legte sich auf ein Drittel fest (1 U 192/08). Das bedeutet: R muss ihm zwei Drittel des Unfallschadens ersetzen. T habe am Unglückstag so viel getrunken, so die Richter, dass er sich selbst fahrlässig in einen Zustand der Unzurechnungsfähigkeit versetzte. Andernfalls hätte sich der Beifahrer von dem betrunkenen R nicht mitnehmen lassen und wäre schon gar nicht mitgefahren, ohne sich anzuschnallen.

Allerdings treffe in der Regel den Fahrer eine größere Verantwortung als den verletzten Beifahrer. Der Fahrer müsse dafür sorgen, dass der Beifahrer den Sicherheitsgurt korrekt anlegt. Das gelte auch für einen wegen unmäßigen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtigen Fahrer, der eine andere alkoholisierte Person in seinem Auto mitnehme.