Betrunkener will Heimfahrt erzwingen

Fahrer bemerkt den Mann auf der Motorhaube nicht

onlineurteile.de - Die Gesellschaft hatte auf einem Bauernhof Einweihung gefeiert. Ein Besucher verließ die Feier und ließ in sein Auto zwei volltrunkene Bekannte einsteigen, um sie nach Hause zu bringen. Ein weiterer Gast - gleichfalls angetrunken - eilte herbei und sah in dieser Fuhre die letzte Gelegenheit, vom Hof wegzukommen. Um den Wagen anzuhalten, setzte er sich kurzerhand auf die Motorhaube. Das bemerkte der Fahrer allerdings erst, nachdem er schon zügig angefahren war.

Als der Autofahrer voll auf die Bremse trat, stürzte der ungebetene Fahrgast zu Boden und verletzte sich unglücklich am Sprunggelenk. Er war fast ein Jahr arbeitsunfähig und konnte anschließend nur noch vier Stunden täglich arbeiten. Das Landgericht Münster hatte auf seine Klage hin die Haftungsfrage zu klären (14 O 257/04). Der Fahrer sei unaufmerksam gewesen, so die Richter: Er habe beim Anfahren nicht nach vorne geschaut und sich nicht davon überzeugt, dass beim Losfahren keine Personen gefährdet werden.

Dem Verletzten warfen die Richter jedoch erhebliches Mitverschulden an dem Unfall vor. Denn er habe in rechtswidriger Weise versucht, den Fahrer an der Abfahrt zu hindern, damit er ihn mitnahm. Nicht einmal vom laufenden Motor habe sich der Mann beeindrucken lassen. Damit habe er sich sehenden Auges in Gefahr begeben und müsse aus diesem Grund die Unfallfolgen zu einem erheblichen Teil mittragen. Trotz der gravierenden Folgen sprach das Landgericht dem Verletzten nur 5.000 Euro Schmerzensgeld zu.