Bewerberin muss Schwangerschaft nicht offenbaren

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Fragt ein Arbeitgeber eine Bewerberin beim Einstellungsgespräch nach einer Schwangerschaft, wird das (gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) als "Benachteiligung wegen des Geschlechts" angesehen; eine schwangere Frau muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags den Arbeitgeber weder freiwillig über die Schwangerschaft informieren, noch auf entsprechende Fragen antworten; das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin befristet eingestellt wird, um eine schwangere Mitarbeiterin zu vertreten: Weil auch die Vertreterin während eines Teils der Vertragszeit nicht arbeiten konnte, hat der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen Verschweigens der Schwangerschaft angefochten — erfolglos.