Bewerbung eines Schwerbehinderten abgelehnt
onlineurteile.de - Ein schwerbehinderter Mann bewarb sich in einem Unternehmen um eine Stelle. In seinem Bewerbungsschreiben wies er ausdrücklich auf den (staatlich anerkannten) Grad seiner Behinderung hin. Der Arbeitgeber sagte ihm ab, ohne dafür sachliche Gründe zu nennen. Da zog der Mann vor Gericht, um eine Entschädigung durchzusetzen.
Das Landesarbeitsgericht Hessen gab ihm Recht (7 Sa 473/05). Da der Bewerber über die Gründe der Ablehnung nicht informiert wurde, liege die Vermutung nahe, dass der Arbeitgeber keinen Schwerbehinderten einstellen wollte. Diese Vermutung habe der Arbeitgeber vor Gericht nicht entkräften können. Jemanden wegen seiner Behinderung abzuweisen, stelle eine Diskriminierung dar, für die dem Behinderten (gemäß Sozialgesetzbuch) Entschädigung zustehe.
Die Pflicht, eine Abfuhr sachlich zu begründen, sei vom Gesetzgeber eingeführt worden, um Einstellungsverfahren für den schwerbehinderten Menschen transparent und überprüfbar zu machen. Komme es zu einem Prozess, dürfe sich der Arbeitgeber nicht im Nachhinein auf objektive Gründe für die Ablehnung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers berufen, wenn er diese dem Betroffenen zuvor nicht mitgeteilt habe.