Bier im Laster gefroren
onlineurteile.de - Eine Brauerei verkaufte an eine Handelskette 1280 Kisten alkoholfreies Bier. Diese beauftragte im Januar 2002 einen Transportunternehmer damit, das Bier zu liefern. Mit welchem Fahrzeug, wurde nicht erörtert. Die Sendung wurde auf Paletten verstaut und auf einen Planen-Lastwagen geladen. Während des Transport gefror die Ladung: Ein Teil der Flaschen zerbrach, die gesamte Sendung wurde dadurch mit Glassplittern verschmutzt. In den heil gebliebenen Flaschen war das Bier trüb und unbrauchbar.
Vor Gericht ging es schließlich um die Frage, ob der Transportunternehmer für den Schaden haftet. Die Brauerei warf ihm vor, das Bier mit einem ungeeigneten Lkw befördert zu haben. Wenn der Transportunternehmer ein besonders isoliertes Fahrzeug einsetzen solle, hätte die Brauerei das eigens mit ihm vereinbaren müssen, hielt das Oberlandesgericht Frankfurt dagegen (21 U 17/03).
Es gebe Ware, da verstehe sich das von selbst wie z.B. bei Tiefkühlprodukten oder bestimmten Obstsorten im Hochsommer. Von einem Frachtführer könne man aber keine Spezialkenntnisse über die Eigenschaften alkoholfreien Biers erwarten. (Es gefriert bereits bei ca. 5 Grad Minus, schon vorher wird es trüb.) Es wäre Sache der Brauerei gewesen, dem Transportunternehmen diese besonderen Umstände mitzuteilen und ein geeignetes Fahrzeug zu bestellen. Wenn sie die Auswahl dem Unternehmer überlasse, treffe diesen keine Schuld. Letztlich sei der Schaden auf die natürliche Beschaffenheit des Getränks zurückzuführen.