Bierreklame bei Fußballübertragung
onlineurteile.de - Product Placement: In gewissen Grenzen ist diese mehr oder weniger verdeckte Reklame (= die vom Hersteller bezahlte Platzierung von Produkten im Fernsehen) in Privatsendern mittlerweile erlaubt. Doch was im Mai 2011 vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels im Fernsehsender Sat.1 "abging", rief die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz auf den Plan.
Der Moderator schaltete vor und nach dem Spiel live zum so genannten "Männercamp" einer Bierbrauerei. Während er einen ehemaligen Fußballmanager interviewte, war rundherum überall der Name der Brauerei zu sehen: auf Sweatshirts der Teilnehmer, auf Biergläsern, Flaschen und auf einem Eiskübel. Auch im Interview wurde die Brauerei mehrfach erwähnt.
Das überschreite bei weitem die Grenzen zulässiger Produktplatzierung, kritisierte die Landeszentrale. So sah es auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (2 A 100002/13.OVG). Im Interview mit dem Fußballmanager sei das Spiel vorbereitet und im Nachhinein kommentiert worden. Mit diesem redaktionellen Inhalt des Programms habe die überbordende Präsentation der Biermarke nichts zu tun gehabt.
Der Fernsehsender begründe die exzessive Produktplatzierung damit, er habe eben die Realität in einem Männercamp abbilden wollen. 'Das sei wenig überzeugend: Wenn man den Manager in der Situation eines typischen Männerabends beim Fußball hätte zeigen wollen, hätte der Sender ein paar Bierflaschen einbeziehen und eventuell einzelne Teilnehmer mit einem Brauereilogo auf der Brust zeigen können.
Hier sei aber das gesamte Studio mit dem Logo der Brauerei ausstaffiert worden, das quasi überall prangte. Dieses Männercamp stelle keine Realität dar, sondern eine zu Werbezwecken entwickelte Pseudo-Wirklichkeit. Fernsehsender und werbendes Unternehmen hätten sich hier ihre eigene Realität geschaffen, um die gesetzlichen Grenzen für Reklame im Fernsehen zu umgehen.