"Binationale" Verlobung aufgelöst
onlineurteile.de - Im Oktober 1997 verlobte sich ein Schweizer mit einer deutschen Frau. Sie zog mit ihrer Tochter zu ihm in die Schweiz, wo er großzügig für sie sorgte. Er zahlte ihre Zahnarztrechnung (ca. 3.000 DM), übernahm die Internatskosten für das Kind (17.700 DM) und die Sanierung ihres Hauses in Deutschland (120.000 DM). Als es dann immer öfter zu Streit und im Mai 1998 schließlich zum Bruch kam, reute den Mann das viele Geld.
Er forderte es zurück und löste die Verlobung. Die Summen seien von ihm natürlich im Hinblick auf die Hochzeit bezahlt worden, argumentierte der Ex-Verlobte. Die Frau, die bereits nach Deutschland zurückgekehrt war, rückte aber nichts heraus - und bekam vom Bundesgerichtshof Recht (XII ZR 296/00).
Werde ein Verlöbnis aufgelöst, seien Ansprüche nach dem Recht des Staates zu beurteilen, gegen dessen Bürger sich die Forderungen richteten. Hier also nach deutschem Recht. Allerdings würde in diesem Fall auch ein Schweizer Gericht nicht anders entscheiden.
Das Geld habe der Mann für Unterhaltsleistungen ausgegeben, die dem Zusammenleben dienten. Beiträge zum Unterhalt seien weder Geschenke, noch würden sie allein in Erwartung der Ehe gezahlt. So sollte etwa das Haus in Deutschland später gar nicht als Ehewohnung genutzt werden. Deshalb könne hier nicht die Rede davon sein, dass mit dem Ende der Beziehung die Grundlage für die finanziellen Zuwendungen entfallen wäre. Anders läge der Fall, hätte der Mann mit seiner Verlobten eine Rückzahlung ausdrücklich vereinbart. Das habe er aber nicht belegen können.