"Biomineralwasser"

Natürliches Mineralwasser als "Bio" anzubieten, ist keine Irreführung der Verbraucher

onlineurteile.de - Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs liegt seit längerem mit einem bayerischen Getränkehersteller im Streit. Dass er sein natürliches Mineralwasser als "Biomineralwasser" bezeichnet und mit diesem Namen Reklame macht, beanstandete die Zentrale als irreführend: Die Verbraucher verknüpften mit diesem Begriff Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser sowieso gesetzlich vorgeschrieben seien. Diese Eigenschaften seien daher "selbstverständlich".

Das Landgericht hatte den Wettbewerbshütern Recht gegeben, doch das Oberlandesgericht Nürnberg hob das Urteil auf. Nun bestätigte der Bundesgerichtshof: Der Getränkeproduzent kann das natürliche Mineralwasser weiterhin als "Biomineralwasser" verkaufen (I ZR 230/11). Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass Mineralwasser unbehandelt und frei von Zusatzstoffen sein müsse.

Von einem "Biomineralwasser" erwarte der Verbraucher mehr: nämlich dass Rückstände und Schadstoffe deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten lägen, wie sie für natürliches Mineralwasser festgelegt seien. Mineralwässer, welche die Höchstwerte weit unterschreiten, seien eben noch reiner als natürliche Mineralwässer, deren Rückstände und Schadstoffe den Höchstwerten nahe kämen.

Deshalb sei die Bezeichnung "Biomineralwasser" weder überflüssig, noch irreführend. Bei landwirtschaftlichen Produkten habe der Gesetzgeber die Verwendung des Etiketts "Bio" genau geregelt. Daraus sei aber nicht abzuleiten, dass dieses Etikett in anderen Produktbereichen nicht verwendet werden dürfe, nur weil so eine Regelung fehle.