Bittere Rache eines verlassenen Liebhabers:
onlineurteile.de - Ein Jahr lang war das Paar zusammen, im Dezember 2002 trennte sich die Frau von ihrem Freund. Seine Versuche, sie zur Rückkehr zu bewegen, schlugen fehl. Da beschloss der Mann, sich durch die Publikation privater Nacktfotos zu rächen: Zwei zeigten die Frau oben ohne, beim Auskleiden; eines ganz nackt, schlafend auf dem Bett. Diese Fotos stellte er auf einer Tauschbörse ins Internet - mit eingeblendetem Namen, Telefonnummer und vollständiger Anschrift der Frau. In der rechten oberen Ecke stand in roter Schrift: "... danach!"
Weltweit konnte man diese Bilder betrachten und herunterladen, das blieb natürlich nicht ohne Folgen: Die Frau wurde von unbekannten Männern angerufen und um "Kontakt" gebeten. Obwohl der Mann (nach einer Strafanzeige der Frau) die Fotografien aus der Tauschbörse zurückzog, waren sie im weltweiten "Netz" nicht mehr "einzufangen". Da die Belästigungen nicht endeten, wanderte die Frau sogar mit ihren beiden Kindern 2004 aus. Vom Ex-Freund forderte sie Schmerzensgeld.
Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilte das Landgericht Kiel den Übeltäter dazu, der Frau 25.000 Euro zu zahlen (4 O 251/05). Um sie buchstäblich vor aller Welt bloßzustellen, habe er intime Fotos verbreitet. Damit nicht genug: Mit dem Wort "... danach!" spiele er auf einen vollzogenen Geschlechtsverkehr an und füge eine eindeutige Kontaktaufforderung dazu. Das erwecke den Eindruck, die Frau selbst werbe mit den Fotos und habe es auf Geschlechtsverkehr mit unbekannten Männern abgesehen.
Vergeblich verteidigte sich der "Rächer", er habe nicht aus kommerziellen Motiven gehandelt. Das sei überhaupt kein Grund, das Schmerzensgeld zu kürzen, so das Gericht. Sein Selbstmitleid ("sie habe ihn eiskalt stehen lassen, da sei er außer sich geraten ...") sei angesichts dessen, was er seiner Ehemaligen angetan habe, geradezu unerträglich. Die Bilder seien aus dem Internet nicht zu entfernen (nach dem aktuellen Stand der Technik kann man die Identität derjenigen nicht feststellen, die Bilder herunterladen und eventuell erneut einstellen). Die Frau werde also zeitlebens von Unbekannten "besichtigt". Um schlüpfrigen Anrufen, nächtlichem Klopfen ans Fenster und Klingeln an der Türe zu entkommen, habe sie obendrein ihr Leben radikal ändern müssen.