"Blauer Engel"

Wer berühmte Personen zu Werbezwecken benutzt, muss den Erben Lizenzgebühr zahlen

onlineurteile.de - Der "Blaue Engel" ist bekanntlich ein Gütezeichen des Umweltamtes, das energiesparende, umweltfreundliche Geräte kennzeichnet. Kinofreunde kennen den Begriff aus anderem Zusammenhang: "Blauer Engel" heißt die Kneipe, in der Marlene Dietrich im gleichnamigen Film als umschwärmte Varietésängerin auftritt.

Ein einfallsreicher Hersteller von Fotokopiergeräten brachte beide Seiten in seiner Werbung zusammen. Unter der Überschrift "Vom Blauen Engel schwärmen, genügt uns nicht" machte er für seine umweltfreundlichen Kopierer Reklame und illustrierte die Anzeige mit einer Fotografie, die eine bekannte Szene aus dem Film nachstellt. Das Bild zeigt eine Frau, ähnlich wie Marlene Dietrich gekleidet, in charakteristischer Pose.

Die Tochter und Alleinerbin von Marlene Dietrich forderte dafür Lizenzgebühr. Das Unternehmen ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen und unterlag. Auch seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen (1 BvR 1168/04). Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze nicht nur ideelle, sondern auch kommerzielle Interessen, erklärten die Verfassungsrichter.

Mit verbesserten technischen Mitteln und gesteigerter Bedeutung der Medien habe die "Möglichkeit, Bestandteile der Persönlichkeit zu kommerzialisieren, an Vielfalt, Ausmaß und Intensität zugenommen". Werde, wie hier, ein Bild unbefugt verwendet, habe der Träger des Persönlichkeitsrechts Anspruch auf Lizenzgebühr oder Schadenersatz. Dieses Recht und die Möglichkeit, Bilder kommerziell zu verwerten, gehe vom Träger des Persönlichkeitsrechts auf dessen Erben über.