BMW-Emblem futsch

Diebstahl oder Sachbeschädigung?

onlineurteile.de - Der Mann sah es sofort, als er am Morgen auf die Straße trat: An seinem Mercedes war der Stern abgerissen worden. Noch größer wurde sein Ärger, als er nach seinem BMW sah: Auch dort war das Emblem weg. Den Schaden sollte die Teilkaskoversicherung regulieren. Für den Mercedes zahlte sie auch anstandslos, nicht aber für den BMW. Denn beim BMW, so die Versicherung, werde - anders als beim Mercedes - das Emblem zerstört, wenn man es entfernt. Deshalb handle es sich hier nicht um Diebstahl, sondern um Sachbeschädigung, die in der Teilkasko nicht versichert sei.

Laut Vertrag seien alle Schäden abgedeckt, die durch den Diebstahl (oder versuchten Diebstahl) eines Fahrzeugteils entstehen, entgegnete das Amtsgericht München (271 C 33125/06). Bei beiden Autos sei das Markenemblem entfernt worden - sehr wahrscheinlich also das Werk eines einzigen Täters. Da er am Tatort keine Teile zurückgelassen habe, deute die gesamte Situation viel eher auf einen Diebstahl hin als auf bloße Sachbeschädigung.

Die Argumentation der Versicherung, dass es einem Dieb immer darauf ankomme, sich die gestohlene Sache unbeschädigt anzueignen, fand der Amtsrichter wenig überzeugend: Es könne doch sein, dass der Dieb im konkreten Fall einfach nicht wusste, dass das BMW-Emblem kaputtgehen würde. Dann läge zumindest versuchter Diebstahl vor. Außerdem gehe es beim Abmontieren von Markenemblemen darum, ein Statussymbol, also eine Art "Jagdtrophäe" zu ergattern. Diese Funktion erfülle auch ein beschädigtes Emblem. (Die Kfz-Versicherung hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)