Boden ohne Abdichtung gebaut
onlineurteile.de - Im Sirupraum eines Getränkeherstellers standen riesige Getränketanks. Das Unternehmen beauftragte einen Estrichleger damit, den Bodenbelag zu erneuern. Im VOB-Vertrag war nicht geregelt, ob der Boden abgedichtet werden sollte. Nachdem der Estrichleger bei den Vorbereitungsarbeiten festgestellt hatte, dass der alte Boden nicht abgedichtet war, baute er den neuen Boden ebenfalls ohne Abdichtung.
Der Sirupraum musste regelmäßig mit viel heißem Wasser und Putzmitteln gereinigt werden. Schon bald war der Boden durchfeuchtet. Der Getränkehersteller verlangte deswegen vom Estrichleger einen Teil des Werklohns zurück. Das hielt der Handwerker für unbegründet: Der Boden sei auch ohne Abdichtung korrekt gemäß den geltenden DIN-Normen verlegt. Außerdem habe ihm der Auftraggeber nicht gesagt, wie oft und mit wieviel Flüssigkeit dort geputzt werde.
Der Getränkeherstellers klagte und gewann den Prozess beim Oberlandesgericht (OLG) Bremen (5 U 71/06). Auch wenn im Vertrag dazu nichts vereinbart wurde: Der Handwerker hätte den Boden nicht ohne Abdichtung bauen dürfen, so das OLG. Ob ihn der Getränkehersteller genau genug über die Reinigungsprozeduren informiert habe, könne dabei getrost offen bleiben.
Denn: Angesichts der Tanks in diesem Raum (mit Fassungsvermögen bis zu 25.000 Litern) hätte sich dem Estrichleger von selbst der Gedanke aufdrängen müssen, dass eine Abdichtung des Bodens notwendig sei. Und er hätte den Auftraggeber darauf hinweisen müssen, dass ansonsten Feuchtigkeitsschäden drohten. Kenntnisse über Abdichtungen seien schließlich die Basis dieses Handwerks.