Bodenbelag: Kleber klebte schlecht

Ist dafür der Hersteller des Linoleums verantwortlich?

onlineurteile.de - Ein Unternehmen für Fußbodenbeläge verkaufte an einen Kunden Linoleum. In den "Verlegeempfehlungen", die man ihm mitgab, stand, die für Linoleum geeigneten Klebstoffe seien entweder bei den Herstellern oder direkt beim Beratungsservice des Unternehmens zu erfragen. Der Beratungsservice des Unternehmens nannte dem Kunden einen Klebstoff, der nach Angaben des Produzenten für Linoleum tauglich sein sollte.

Das stimmte allerdings nicht. Aufwändige Nachbesserung wurde notwendig, weil der Klebstoff ein Lösungsmittel enthielt, das beim Verlegen von Linoleum zu so genannten Stippkanten führte. Der Käufer behauptete, man habe ihn falsch beraten, und weigerte sich, den Bodenbelag zu bezahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Unternehmen jedoch den Kaufpreis zu (26 U 67/04).

Der Bodenbelag selbst sei tadellos, der Kleber sei dafür jedoch ungeeignet gewesen. Trotzdem habe sich der Produzent des Linoleums nichts vorzuwerfen, erklärten die Richter. Schließlich gebe er nur die Empfehlungen der Kleberproduzenten weiter. Die Firma für Bodenbeläge ermögliche ihnen Tests, indem sie ihre Beläge versende. Die Kleberproduzenten überprüften dann vor Ort, welche Kleber mit welchen Belägen zusammen passten und stellten entsprechende Listen auf. Darauf dürfe sich die Firma für Bodenbeläge verlassen und die Auskunft weitergeben - außer, es habe schon Probleme mit bestimmten Klebern gegeben. Die Firma sei keineswegs verpflichtet, die Verträglichkeit der Kleber selbst zu kontrollieren. Über deren Eigenschaften wüssten die Hersteller in der Regel am besten Bescheid.