"Bodenseekanzlei"

Solche regionalen Bezeichnungen sind wettbewerbswidrig

onlineurteile.de - In der Nähe des Bodensees schlossen sich Anwälte und Steuerberater zu einer GmbH zusammen. Sie nannten sich "Bodenseekanzlei"; so stand es auf Briefköpfen, im Internet und in Anzeigen. Das rief Kollegen aus der Region auf den Plan, die es für wettbewerbswidrig hielten, dass sich die Konkurrenz mit dem Bodensee identifizierte.

Beim Oberlandesgericht Stuttgart hatten sie mit ihrer Unterlassungsklage Erfolg (2 U 147/05). Mit solchen Wortschöpfungen setze sich die Kanzlei mit Region und Wirtschaftsraum Bodensee in Beziehung, so die Richter, und suggeriere der potenziellen Klientel, in dieser Region eine Sonderstellung am Markt einzunehmen. Das sei irreführend.

Die Rechtsuchenden dächten angesichts des Namens Bodenseekanzlei, diese Kanzlei unterscheide sich in Qualität und/oder Quantität von den anderen in der Region und könne für sich eine Spitzenstellung reklamieren. Dabei habe die betreffende Kanzlei zum Bodensee keinen intensiveren Bezug als alle übrigen Kanzleien. Anders wäre die Situation vielleicht zu beurteilen, wenn die Anwälte ihre Büroräume auf einer Bodenseeinsel hätten. Dann gäbe es wenigstens einen geografischen Bezug.