Böse Überraschung nach Gebrauchtwagenkauf
onlineurteile.de - Der Münchner war extra mit dem Sohn nach Niederbayern gefahren, um sich den gebrauchten Audi C4 anzuschauen. Der Bauer, der den Wagen verkaufen wollte, hatte ihn gerade frisch gewaschen. Leider regnete es, aber soviel glaubte der Münchner zu sehen: Der Wagen war gut in Schuss. Lediglich etwas Rost an der Motorhaube und eine kleine Delle an der linken Seite zeigte ihm der Landwirt. Nach einer Probefahrt entschieden sich Vater und Sohn für den Kauf und legten 4.900 Euro bar auf den Tisch.
Zuhause (im Trockenen!) entdeckte der Käufer, dass die Metallic-Lackierung auf der gesamten Fläche fleckig war, als hätte man den Wagen mit Säure geputzt. "So ein Schlawiner", dachte er sich. Denn er war überzeugt, dass ihm der Bauer das Auto absichtlich nass vorgeführt hatte, um den ruinierten Lack zu kaschieren. Er stieg in den Wagen und fuhr gleich wieder gen Niederbayern. Doch der Verkäufer zuckte nur mit den Schultern und verwies auf den Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag. Da zog der Münchner vor Gericht, um das Geschäft rückgängig zu machen. Außerdem zeigte er den Bauern wegen Betrugs an.
Auf sichtbare Mängel an einem zehn Jahre alten Auto muss der private Verkäufer nicht extra hinweisen, entschied das Landgericht München I (26 O 17856/04). Das habe nichts mit arglistigem Verschweigen von Fehlern zu tun, auch wenn die Mängel bei Nässe nicht gut zu sehen seien. Der Wagen habe bereits 130.000 Kilometer auf dem Buckel, da müsse ein Käufer schon mit Schäden in der Lackschicht rechnen. Außerdem habe er das Fahrzeug in aller Ruhe im Freien besichtigen können. Daher bleibe der Kaufvertrag bestehen. Eine Betrugsabsicht sei auszuschließen, Regen könne man schließlich nicht bestellen.