"Bon Jovi" zu laut ...
onlineurteile.de - Eine junge Frau besuchte im September 2000 auf dem Nürnberger Zeppelinfeld ein Open-Air-Konzert der Popgruppe "Bon Jovi". Dass bei solchen Veranstaltungen die Lautsprecheranlage nicht gut ausgesteuert, sondern schlicht so laut wie möglich eingestellt wird, ist leider üblich. Die junge Frau stand zwar mitten im Zuschauerfeld, doch auch dort waren Zusatz-Lautsprecher aufgestellt. Nach drei Stunden Konzert hörte die Besucherin nur noch "dumpf". Am nächsten Tag spürte sie ein Pfeifen im Ohr und ging zum HNO-Arzt. Der stellte ein akutes Lärmtrauma fest. Nach einer Infusionstherapie von vier Wochen ging es der Frau besser, doch der Tinnitus blieb.
Sie warf den Veranstaltern des Open-Air-Konzerts vor, sie hätten nichts unternommen, um das Konzertpublikum vor Lärmschäden zu bewahren. 4.000 Euro forderte die Frau als Entschädigung für den Tinnitus. Beim Landgericht Nürnberg-Fürth hatte ihre Klage Erfolg (6 O 4537/03). Dass übermäßige Lautstärke Hörschäden auslösen könne, stehe zweifelsfrei fest, erklärten die Richter. Die Veranstalter müssten also Maßnahmen treffen, um die Konzertbesucher davor zu schützen.
Vergeblich entschuldigten sich die Veranstalter damit, sie hätten die Beschallung den Musikern bzw. deren "amerikanischen Tontechnikern" überlassen. In diesem Fall müssten sie die Techniker kontrollieren oder zumindest klare Absprachen treffen, hielten ihnen die Richter vor. Die Musiker und ihre Mitarbeiter seien als "Lärmquelle" gerade keine Garanten dafür, dass die Musik in akzeptabler Lautstärke "rüberkomme". (Die Veranstalter haben gegen das Urteil Berufung eingelegt.)