Bonus für Nichtraucher ohne ärztliche Bestätigung
onlineurteile.de - Eine Betriebskrankenkasse (BKK) bot ihren Mitgliedern einen Bonus an. Sie erhielten ihn unter anderem, wenn sie Normalgewicht hatten (Body-Maß-Index zwischen 18 und 27) oder wenn sie angaben, seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher zu sein. Ein "Spion" der AOK Hessen rief bei der BKK an und fand im Gespräch mit einer Sachbearbeiterin heraus, dass der Bonus auch ohne ärztliche Überprüfung der Angaben gewährt wurde: "Das glauben wir den Mitgliedern so", erklärte die Sachbearbeiterin.
Daraufhin zog die AOK Hessen vor Gericht und forderte, die Konkurrenz müsse dieses wettbewerbswidrige Verhalten unterlassen. Dafür sah die BKK keinen guten Grund und verwies darauf, dass das Bundesversicherungsamt die Bonusregelung genehmigt hatte: Sie dürfe darauf vertrauen, dass die schriftlichen Erklärungen ihrer Mitglieder stimmten. Ärztliche Bescheinigungen anzufordern, führte zu einem absurden bürokratischen Aufwand.
Das Landessozialgericht Hessen gab der BKK Recht (L 8 KR 294/09 B ER). Inwiefern die Bonus-Praxis wettbewerbswidrig sein könnte, sei nicht nachvollziehbar. Die Satzung der BKK schreibe keine ärztliche Bestätigung vor. Die BKK werbe auch nicht damit, dass sie die Voraussetzungen für den Bonus nur "lax" überprüfe. Dass der AOK durch die Bonusregelung der Konkurrenz ein unzumutbarer Nachteil - zum Beispiel ein Verlust an Mitgliedern- drohe, habe die AOK nicht belegen können.