Bonuspunkte verfallen?

Fluggesellschaft stellte Flugprämienprogramm für Vielflieger ein

onlineurteile.de - Ein Geschäftsmann nahm am Flugprämienprogramm einer Fluggesellschaft teil. Abhängig von der zurückgelegten Flugstrecke sammelte man dabei Bonuspunkte, die innerhalb von fünf Jahren nach den Flügen einzulösen waren. In den Teilnahmebedingungen stand, die Airline behalte sich das Recht vor, das Programm jederzeit zu beenden.

Das tat das Unternehmen denn auch im September 2007. Die Teilnehmer erhielten die Möglichkeit, die gesammelten Punkte auf das Bonusprogramm einer anderen Fluggesellschaft zu übertragen. Dem Geschäftsmann teilte die Fluggesellschaft mit, bei ihr könne er nur noch bis zum 30.4.2008 Bonusflüge buchen, die bis zum 31.10.2008 stattfinden müssten.

Der Vielflieger wollte sich das nicht bieten lassen und zog vor Gericht, um feststellen zu lassen, dass er seine Bonuspunkte - wie ursprünglich vereinbart - innerhalb von fünf Jahren nach dem jeweiligen Flugdatum einlösen konnte. Beim Bundesgerichtshof (BGH) erreichte der Geschäftsmann zumindest einen Teilerfolg (Xa ZR 37/09).

Bei der Gutschrift der Bonuspunkte handle es sich um einen bei der Buchung vereinbarten Rabatt, so der BGH, der mit dem Preis für künftige Flüge zu verrechnen sei. Die Fluggesellschaft dürfe zwar so eine freiwillige Leistung beenden. Doch die Gültigkeitsdauer der Bonuspunkte auf ein Zehntel zu verkürzen, benachteilige die Reisenden in unangemessener Weise.

Es gebe kein schutzwürdiges Interesse der Fluggesellschaft, das eine drastische Kürzung rechtfertigte. Innerhalb von nur sechs Monaten könnten die Reisenden vermutlich gar keine passenden Prämienflüge finden, zumal die Airline nicht für alle Flüge Prämientickets zur Verfügung stelle.