Bordell "Laufhaus" wird nicht genehmigt
onlineurteile.de - Eine Berliner GmbH beantragte beim städtischen Bezirksamt eine Baugenehmigung für ein Bordell: Das so genannte "Laufhaus" mit 48 Zimmern sollte an der Kurfürstenstraße/Ecke Potsdamer Straße in Berlin-Schöneberg entstehen, über einem Erotik-Kaufhaus und Erotik-Kino. "Laufhaus" nennt man Bordelle, in denen Prostituierte Zimmer mieten, um bei geöffneter Tür auf Freier zu warten.
Die betreffende Berliner Gegend zählt ohnehin schon zu den "Vergnügungsvierteln" mit viel Rotlicht-Gewerbe: So hat sich dort neben dem Kino auch Berlins bekanntester Straßenstrich etabliert. Mit dem Argument, das "Laufhaus" werde die Prostitution auf der Straße verringern, versuchte die Firma dem Bezirksamt ihr Bordell "schmackhaft" zu machen. Doch die Behörde wies den Antrag ab.
Die Klage der GmbH gegen diesen Bescheid blieb beim Verwaltungsgericht Berlin erfolglos (VG 19 A 167/08). Da in dieser Gegend das Rotlicht-Gewerbe schon stark vertreten ist, befürchteten die Richter negative städtebauliche Wirkungen: Wenn ein weiteres großes Bordell dazu käme, drohte ein "Trading-Down-Effekt". Damit sei gemeint: Das Niveau und Attraktivität des Gebiets würden weiter sinken, dort ansässige Betriebe und Wohnbevölkerung würden womöglich abgestoßen und verdrängt.