Brand springt aufs Nachbarhaus über
onlineurteile.de - Das Ehepaar A veranstaltete im Garten seines Reihenhauses eine Grillparty. In der folgenden Nacht brannte es auf dem Grundstück — und die Feuerwehr konnte nicht mehr verhindern, dass das Feuer auf das Nachbarhaus übergriff. Ein Brandexperte hielt es für wahrscheinlich, dass der Brand durch Funkenflug heißer Grillkohle entstanden war. Er wollte aber auch nicht ausschließen, dass im Abstellraum neben der Garage eine elektrische Leitung defekt war.
Die Nachbarn verständigten ihre Gebäudeversicherung, deren Sachverständiger den Schaden am Haus auf 60.000 Euro schätzte. Der Versicherer zahlte den Betrag aus und verlangte anschließend finanziellen Ausgleich vom Ehepaar A. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschied (24 U 113/12).
Hauseigentümer hafteten für Schäden, die von ihrem Grundstück ausgehen — auch wenn sie diese nicht schuldhaft verursacht haben. Wie der Brandexperte festgestellt habe, sei das Ehepaar A für den Brand nicht verantwortlich. Dennoch hafteten die Eheleute (als "Störer", wie es juristisch heißt) für die Folgen, weil das Feuer auf ihrem Anwesen ausgebrochen und dann auf das Nachbarhaus übergesprungen sei.
Der Brand sei auf Ursachen zurückzuführen, die das Ehepaar im Prinzip zu überwachen habe — sei es nun die noch heiße Grillkohle oder der Defekt einer elektrischen Leitung. Für eine Brandstiftung gebe es keinerlei Anhaltspunkte.