Brandalarm im Hotel

Hotelgäste wurden schwer verletzt, weil der Lift falsch programmiert war

onlineurteile.de - Ein Bauunternehmen aus dem Ruhrgebiet baute in Ostdeutschland ein historisches Gebäude um, es entstand ein Hotel mit Kongresscenter. Kurz nach der Eröffnung ereignete sich ein Unglück. Im Untergeschoss entwich aus den Rohrleitungen der Fernwärmeanlage eine Menge heißes Wasser. Der Wasserdampf stieg auf und löste Brandalarm aus.

Der vom Bauunternehmen installierte Hotelaufzug fuhr automatisch ins Erdgeschoss und öffnete sich. Drei Hotelgäste stiegen ein, um nach oben zu fahren. Doch nach einem weiteren Brandalarm fuhr der Lift stattdessen ins Untergeschoss. Als sich die Aufzugstür öffnete, drang Heißwasser in die Liftkabine: Die Gäste erlitten Verbrennungen dritten Grades.

Die Versicherung des Hoteliers übernahm die Behandlungskosten und zahlte den Verletzten Schmerzensgeld (insgesamt mehr als 360.000 Euro). Anschließend verklagte sie das Bauunternehmen auf Schadenersatz. Der stehe der Versicherung zu, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (I-21 U 167/10). Um die Höhe festlegen zu können, müsse die Vorinstanz zwar noch einiges klären. Fest stehe aber, dass der Lift fehlerhaft programmiert gewesen sei.

Die Steuerung habe nicht den maßgeblichen Regeln der Technik entsprochen. Der Aufzug müsse so programmiert sein, dass ihn bei Brandalarm niemand mehr in Bewegung setzen könne — denn das sei allemal mit großer Gefahr für die Liftbenutzer verbunden. Der Aufzug hätte im Erdgeschoss mit offenen Türen stehen bleiben müssen. Da seine mangelhafte Werkleistung die Verbrennungen verursacht habe, müsse das Bauunternehmen für die Folgen einstehen.