Breitbandkabel oder Satellit?

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Der Mieter einer Wohnung hat nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm die Erlaubnis erteilt, eine Satellitenschüssel vor einem Fenster anzubringen, um mehr Fernsehprogramme empfangen zu können;

wenn die Wohnung noch nicht mit einem Breitbandkabelanschluss ausgestattet ist, für den Mieter aber die Möglichkeit besteht, ihn ohne großen Aufwand in die Wohnung verlegen zu lassen, weil sich im Allgemeinkeller des Mietshauses ein Breitbandkabelanschluss befindet, dann ist der Vermieter nicht verpflichtet, eine Parabolantenne zu genehmigen.