"Brief-Cup" des FC Deutsche Post

Richtet der Arbeitgeber ein Fußballturnier aus, stellt die Verletzung eines Spielers einen Dienstunfall dar

onlineurteile.de - Im Frühjahr 2010 nahm ein Paketzusteller aus dem Raum Koblenz an einem Vorrundenfußballspiel des "Brief-Cups" des FC Deutsche Post teil. Diesen Wettbewerb organisiert die Deutsche Post jedes Jahr für Mitarbeiter. Der Paketzusteller hatte Pech und zog sich bei einem Sturz einen Bänderriss in der rechten Schulter zu.

Vergeblich beantragte der Postbeamte beim Dienstherrn - für verbeamtete Postler ist das noch die Bundesrepublik Deutschland -, den Sportunfall als Dienstunfall anzuerkennen (und damit Leistungen der Unfallfürsorge zu gewähren). Das wurde abgelehnt. Doch seine Klage gegen die Bundesrepublik hatte beim Verwaltungsgericht Trier Erfolg (1 K 283/11.TR).

Das Fußballturnier stelle eine dienstliche Veranstaltung dar, so die Richter. Die zuständigen Dienstvorgesetzten billigten die Teilnahme nicht nur: Der Wettbewerb sei ein Projekt der Deutschen Post, das in ihrem Interesse die Mitarbeiter motivieren solle. Die Post-Mitarbeiter sollten so "gemeinschaftlich im Sinne der Marke den Zusammenhalt ... und die Identifikation mit dem Unternehmen leben".

Die Deutsche Post organisiere und finanziere die Teilnahme am Turnier und gebe dessen Strukturen vor. Weder die Teilnahme am Spiel, noch der erlittene Unfall seien daher dem Privatleben des Postbeamten zuzuordnen. Diene eine Veranstaltung dienstlichen Zwecken, stehe die Teilnahme unter Unfallschutz. Daher sei die Schulterverletzung als Dienstunfall anzusehen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Trier
Aktenzeichen: 1 K 283/11.TR
Entscheidungsdatum: 09.08.2011
Urteilnummer: 51965

Andere Urteile aus dem Bereich Soziale Sicherung