Brieftaube gerät in Flugzeugturbine
onlineurteile.de - Eine Begegnung der ungewöhnlichen Art: Beim Anflug auf den Flughafen Paderborn kreuzte ein Geschäftsflugzeug (Typ Cessna) einen Schwarm von Brieftauben. Eine Taube geriet in den Lufteinlass einer Turbine des Flugzeugs. Dem Piloten gelang es gerade noch, einen Absturz zu vermeiden und zu landen. Doch der Lufteinlass (Kostenpunkt: 10.500 Euro) war irreparabel beschädigt.
Der Thüringer Taubenzüchter muss für die Hälfte der Kosten eines Ersatzteils aufkommen, entschied das Oberlandesgericht Hamm (13 U 194/03). Natürlich trage er für den unglücklichen Zufall keine Verantwortung. Doch Tierhalter hafteten unabhängig von persönlichem Verschulden für Schäden, die ihre Tiere anrichteten. Da hier die Taube ein "Verkehrshindernis" bildete, sei sie die Ursache des Schadens am Flugzeug. Dass sie offenkundig viel kleiner und langsamer fliege als das Flugzeug, widerspreche dem nicht, im Gegenteil. Nur weil der Vogel so klein sei, könne er überhaupt in eine Turbine geraten.