Brotaufstrich nicht bezahlt ...

Fristlose Kündigung eines Bäckereimitarbeiters ist unwirksam

onlineurteile.de - Die Serie von fristlosen Kündigungen wegen Bagatelldiebstählen - Maultaschen, Frikadellen & Co. - nimmt kein Ende: Ein Bäckereiunternehmen entließ einen Mitarbeiter, weil er ein Brötchen mit einem unbezahlten Brotaufstrich verzehrte. Der Aufstrich kostete noch nicht einmal zehn Cent. Als Betriebsratsmitglied konnte man dem Mann nicht "ordentlich" - also unter Einhaltung der Kündigungsfrist - kündigen.

Doch der Arbeitgeber war der Ansicht, ein so gravierendes Fehlverhalten rechtfertige eine fristlose Kündigung. Grundsätzlich treffe das bei einem Diebstahl zu, auch wenn es um geringwertige Sachen des Arbeitgebers gehe, so das Landesarbeitsgericht Nordrhein-Westfalen (13 Sa 640/09). Die Abwägung der Interessen beider Seiten gehe im konkreten Fall aber zu Gunsten des Mitarbeiters aus.

Für den Arbeitgeber sei es zumutbar, das Arbeitsverhältnis zumindest fortzusetzen, bis die ordentliche Kündigungsfrist abgelaufen sei. Während langer Betriebszugehörigkeit habe sich der Mitarbeiter nie etwas zuschulden kommen lassen. Und anders, als der Arbeitgeber bei der Kündigung noch glaubte, habe der Mitarbeiter das Brötchen bezahlt. Er habe selbst auf den Brotaufstrich aufmerksam gemacht und den Vorfall nicht geleugnet. Daher sei das Vertrauensverhältnis nicht zerstört.