Brüchige Gabelbrücke am Mountainbike
onlineurteile.de - Erst seit drei Monaten fuhr der begeisterte Mountainbiker mit seinem neuen Rad - wer denkt da schon an Materialverschleiß? Und doch führte Materialermüdung zu einem Bruch seiner Gabelbrücke, als er über eine Bordsteinkante fuhr. Der Radfahrer stürzte so unglücklich auf die Bordsteinkante, dass er sich im Gesicht schwer verletzte - eine langwierige Zahnbehandlung wurde notwendig. Den Radhersteller verklagte er auf Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Köln verurteilte das Unternehmen, dem Verunglückten 8.492 Euro Entschädigung zu zahlen (3 U 116/00). Mit Mountainbikes fahre man üblicherweise auf unebenem Untergrund querfeldein, was eine Gabelbrücke problemlos aushalte. Aus dem Gutachten eines Sachverständigen gehe hervor, dass die Gabelbrücke des Bikers wegen eines Produktfehlers gebrochen sei.
Die Aluminiumlegierung sei ohne vorherige Glühbehandlung eingesetzt worden, was die Beständigkeit verschlechtere. Die zu raue Oberfläche der Standrohraufnahmen zeige in der Nähe der Bruchzone viele Ermüdungsrisse. Dabei sei es schon seit vielen Jahren Stand der Technik, Aluminiumlegierungen einer gezielten Wärmebehandlung zu unterziehen. Hätte der Hersteller das Mountainbike mit realistischer, also starker Belastung getestet, hätte sich gezeigt, dass die verwendete Aluminiumlegierung ungeeignet war. Als begleitende Maßnahme der Qualitätssicherung seien auch lichtmikroskopische Werkstoffuntersuchungen üblich. Auch so hätte man dem Fehler auf die Spur kommen können. Es gebe also keinen vernünftigen Zweifel daran, dass der Hersteller durch mangelnde Sorgfalt in der Produktion den Unfall des Radfahrers verschuldet habe.