Brutaler Überfall auf Taxiunternehmer
onlineurteile.de - Anfang 2007 klingelte es bei einem Taxiunternehmer in den frühen Morgenstunden. Vor der Haustür seiner Privatwohnung standen aber nicht die Kunden, auf die er gewartet hatte, sondern mehrere maskierte Männer. Sie überfielen, schlugen und traten ihn, ohne dass er sich wehren konnte. Schließlich wurde der Taxifahrer gefesselt. Die Täter raubten das Wechselgeld für den Taxibetrieb.
Der erheblich verletzte Taxiunternehmer musste sich im Krankenhaus behandeln lassen. Dafür sollte anschließend die Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung aufkommen: Auch wenn man ihn nicht an seiner "Betriebsstätte" überfallen habe, stünden seine Verletzungen doch im Zusammenhang mit der versicherten Berufstätigkeit, argumentierte das Tatopfer.
Die Berufsgenossenschaft bestritt einen Arbeitsunfall, musste sich aber vom Sozialgericht Detmold eines Besseren belehren lassen (S 1 U 17/08). Das Sozialgericht hielt das "betriebsbezogene Tatmotiv" für wesentlich: Der Überfall sei ausgeführt worden, um Geschäftsgelder zu entwenden.
Zudem habe der Taxiunternehmer ihm anvertrautes Wechselgeld gegen die Einbrecher geschützt oder vielmehr schützen wollen. Das sei als "betrieblich veranlasste Tätigkeit" einzustufen, obwohl er - wegen der brutalen Vorgehensweise der Täter - letztlich keine Chance gehabt habe, sich zu verteidigen.