Buddhistin möchte nicht mehr "Christel" heißen

Wer im Zentralen Schuldnerverzeichnis steht, darf seinen Namen nicht ändern

onlineurteile.de - Eine Berlinerin beantragte beim Bezirksamt, ihren Vornamen zu ändern - angeblich aus religiösen Gründen. Sie hieß nämlich "Christel". Dieser eindeutig christlich geprägte Name widerspreche ihrer Glaubensüberzeugung als Zen-Buddhistin, argumentierte die Frau. Sie wolle nun einen anderen, ihrem Glauben entsprechenden Vornamen führen.

Das Bezirksamt lehnte es ab, den Namen zu ändern. Es bot der Frau jedoch an, sie könne ihren Wunschnamen zusätzlich zu "Christel" führen. Darauf wollte sich die Buddhistin nicht einlassen und klagte gegen den ablehnenden Bescheid. Doch das Verwaltungsgericht Berlin ließ sie ebenfalls abblitzen (VG 3 K 11/09).

Zwar sei es nachvollziehbar, dass die Berlinerin nun nicht mehr den Namen "Christel" tragen wolle, der auf christliche Ursprünge hinweise. In ihrem Fall überwögen aber die Gründe dafür, den Namen im öffentlichen Interesse beizubehalten. Denn die Buddhistin stehe im Zentralen Schuldnerverzeichnis Berlin beim Amtsgericht Schöneberg, weil sie eine eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) habe abgeben müssen.

Das Schuldnerverzeichnis diene den Interessen der Gläubiger und dem "Schutz redlichen Geschäftsverkehrs". Im Geschäftsleben müsse sich jeder über die Kreditwürdigkeit potenzieller Geschäftspartner informieren können. Wenn jemand seinen Vornamen ändere, sei dies nicht mehr möglich. Die Berlinerin wäre dann nicht mehr identifizierbar.