Büroverbot für einen Hund
onlineurteile.de - Eine Tierhalterin arbeitet als persönliche Assistentin der Geschäftsführer für eine Werbeagentur. Drei Jahre lang brachte sie ihren Hund ins Büro mit, wie andere Kollegen auch. Ihr dreibeiniger Hund "Kaya" jagte einigen Mitarbeitern richtig Angst ein: knurrend, bellend und zähnefletschend bewachte er Frauchens Büro. Dennoch zeigte die Arbeitgeberin viel Geduld.
Erst einmal forderte sie die Assistentin nur auf, den Hund besser zu erziehen. Es wurde sogar ein Tiertrainer engagiert. Doch der Lerneffekt blieb aus. Kaya betrachtete weiterhin Büro und Flur als sein eigenes Revier. Angestellte flüchteten sich panisch in den Aufzug, wenn der Hund bellte; einer der Geschäftsführer erledigte seine Sachen lieber selbst, weil er sich dem Hund nicht nähern wollte; Kollegen schoben ängstlich Papiere unter der Tür durch.
Die Assistentin wies alle Beschwerden uneinsichtig zurück: Mal hatte der Hund nur auf "raschelndes Papier" reagiert, mal waren es die laut klappernden Schuhe einer Kollegin, die ihn angeblich aggressiv machten. Ein IT-Experte, der ihren Computer nicht mehr betreuen mochte, weil ihn der Hund schon mal bellend an die Wand gedrängt hatte, musste sich anhören "Ist doch gut, dass der Hund sein Revier verteidigt".
Schließlich zogen die Geschäftsführer die Reißleine und verboten der Frau, den Hund ins Büro mitzubringen. Dagegen klagte die Assistentin und Kaya wurde ein Fall für das Arbeitsgericht Düsseldorf (8 Ca 7883/12). Da es in der Agentur Mitarbeiter gebe, die sich mit gutem Grund vor dem Hund fürchteten, sei das Hausverbot gerechtfertigt, urteilte das Gericht. Die Arbeitgeberin habe in deren Interesse für Abhilfe sorgen müssen.
Der Hund habe sich so "daneben benommen", dass es für die Kollegen und die Geschäftsführer unzumutbar sei, ihn länger zu ertragen. Niemand habe sich mehr ins Büro der Assistentin getraut, die eigentlich die Anlaufstelle für jeden sein sollte, der mit der Geschäftsführung zu tun habe. Dass viele Mitarbeiter versuchten, diese Etage zu meiden, um dem Hund nicht zu begegnen, beeinträchtige den Arbeitsablauf in der Agentur.
Das Hausverbot für Kaya verstoße auch nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn die Hunde der Kollegen stellten sich nicht zähnefletschend vor Mitarbeiter und Besucher. Arbeitnehmer hätten Anspruch auf einen "angstfreien Arbeitsplatz", den die Arbeitgeberin durchsetzen müsse. Dieses Interesse habe Vorrang vor dem Anliegen der Tierhalterin, ihren Hund im Vorzimmer der Geschäftsleitung bei sich zu haben.