Busfahrer soll mit dem Handy gezockt haben

Fahrgäste als Zeugen verneinen Telefonate - Mobilfunkanbieter geht leer aus

onlineurteile.de - Zwischen 50 und 80 Euro pro Monat zahlte ein bayerischer Busfahrer üblicherweise für seinen Mobilfunkanschluss. Der Mann fiel aus allen Wolken, als ihm für November und Dezember 2007 Rechnungen über 859 Euro und 353 Euro ins Haus flatterten. Er fragte nach und erhielt vom Mobilfunkanbieter Einzelverbindungsnachweise.

Demnach sollte er in einer Novemberwoche im Abstand von wenigen Sekunden über 1.000 Mal eine 0137-Nummer angerufen haben, im Dezember ca. 830 Mal, jeweils etwa zwei Sekunden. Es handelte sich um eine T-VoteCall-Nummer, über die Anrufer an Gewinnspielen von Rundfunk- oder Fernsehsendungen teilnehmen.

Der Busfahrer bezahlte das Entgelt für diese Sondernummer nicht und widersprach der Abrechnung: Er steuere täglich einen zwölf Meter langen Bus über kurvige Strecken. Dafür benötige er beide Hände und volle Konzentration, er könne während der Arbeit überhaupt nicht telefonieren. Manipulation bei der Datenerfassung sei ausgeschlossen, erwiderte der Mobilfunkanbieter, und pochte auf Prüfprotokoll und Verbindungsnachweise.

Doch das Amtsgericht Dachau gab dem Busfahrer Recht, nachdem es einige Fahrgäste als Zeugen befragt hatte (2 C 1423/10). Normalerweise seien Entgelte dem Anschluss des Kunden zuzurechnen, wenn der Anschluss technisch einwandfrei funktioniere und Verbindungsnachweise vorlägen. Im konkreten Fall habe jedoch der Telefonkunde bewiesen, dass er zur fraglichen Zeit nicht telefoniert habe. Daher müsse er die Gespräche auch nicht bezahlen.

Nach den Einzelverbindungsnachweisen müsste der Fahrer - der um sechs Uhr früh seinen Dienst antrete - am 28.11. zwischen 6.05 Uhr und 6.11 Uhr 40 Mal die betreffende Sondernummer angerufen haben, am nächsten Tag 32 Mal, am übernächsten Tag in der gleichen Zeit sogar 84 Mal. Das hätte den Fahrgästen auffallen müssen, selbst wenn der Mann nur die Wahlwiederholung gedrückt hätte. Mehrere unbeteiligte Zeugen, die regelmäßig in der Frühe mit dem Bus fahren, hätten aber glaubwürdig bekundet, er habe nie während der Fahrt sein Handy benutzt, obwohl er es immer dabei habe.