Bushido hat Tonfolgen "weiterverarbeitet"

Wegen Verletzung des Urheberrechts einer französischen Musikgruppe wurde der Rapper zu Schadenersatz verdonnert

onlineurteile.de - Mitglieder der französischen Musikgruppe "Dark Sanctuary" verklagten den Rap-Musiker Bushido. Sie warfen ihm vor, er habe Aufnahmen ihrer Musikwerke in eigene Produktionen übernommen, ohne sie als Komponisten zu nennen. Damit habe er ihr Urheberrecht verletzt und müsse Schadenersatz für die widerrechtliche Verwertung zahlen.

Es ging um 28 Tonfolgen aus vier Alben der Gruppe "Dark Sanctuary" aus den Jahren 1999 bis 2004, die Bushido wohl in mehrere eigene Titel als Tonschleifen ("Loops") eingearbeitet hat. Das Landgericht Hamburg gab den französischen Musikern Recht (308 O 175/08).

In mindestens 13 eigene Titel habe der Rap-Musiker urheberrechtlich geschützte Tonfolgen übernommen. Er habe die Darbietungen auf Teile reduziert verwendet, mit seinen umstrittenen Texten kombiniert, die Originalurheber verschwiegen und sich selbst zu Unrecht als Urheber der Musikstücke bezeichnet. Dafür müssten er und sein Verleger Schadenersatz zahlen.

Um dessen Höhe zu klären, verurteilte das Gericht Bushido und seinen Verlag zu Auskunft über den Umfang der Auswertung. Bei der GEMA müssten die französischen Musiker als Komponisten der Originalstücke eingetragen werden. Darüber hinaus müsse Bushido so genannten immateriellen Schadenersatz (63.000 Euro) als Entschädigung dafür zahlen, dass er ihre Persönlichkeitsrechte verletzt habe.