Bußgeld für Architekt ohne Berufshaftpflichtversicherung
onlineurteile.de - Wer als freier Architekt keine Berufshaftpflichtversicherung abschließt, verletzt schuldhaft seine Berufspflichten; das Berufsgericht kann in so einem Fall eine Geldbuße verhängen (hier: 1.000 Euro); so eine Versicherung schützt die Bauherren, aber auch die Architekten selbst: Denn sie betreuen hohe Vermögenswerte, Schäden können existenzielle Auswirkungen für beide Vertragspartner haben; die Versicherungssumme für jeden Versicherungsfall muss daher mindestens 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für andere Schäden betragen. ( vom 2. Dezember 2010 —