Bustür schließt automatisch - Seniorin stürzt
onlineurteile.de - Als eine ältere Dame in den Linienbus einsteigen wollte, ging bereits dessen hintere Automatiktüre langsam zu. Die Türe berührte kurz ihre Beine und öffnete sich dann wieder. Dabei verlor die Frau das Gleichgewicht, stürzte und brach sich den Unterschenkel.
Das Kammergericht in Berlin wies ihre Klage gegen den kommunalen Verkehrsbetrieb auf Schadenersatz ab (22 U 66/03). Wenn ein Fahrgast beim Einsteigen in einen Bus verunglücke, stehe damit noch nicht fest, dass ein technischer Defekt oder eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliege. Das müsse der oder die Verletzte schon beweisen.
Ältere Menschen hätten mit Automatiktüren in öffentlichen Verkehrsmitteln oft ihre liebe Not, räumten die Richter ein. Doch der Gesetzgeber lasse solche Türen ausdrücklich zu und schreibe sie manchmal sogar vor. Funktioniere die Automatik (so wie hier) einwandfrei, stelle sie für die Fahrgäste keine Gefahr dar. Im konkreten Fall sei die Seniorin nicht durch die Türe verletzt worden, also durch Einklemmen, sondern habe vor Schreck das Gleichgewicht verloren.
Das Kammergericht verneinte auch eine Pflichtverletzung des Busfahrers. Letzterer sei keineswegs verpflichtet, das Ein- und Aussteigen an den hinteren Automatiktüren ständig zu beobachten. Mit offenen Türen weiterzufahren, sei ohnehin nicht möglich, dieses Risiko sei technisch ausgeschlossen. Die Richter empfahlen älteren Menschen, die sich an Automatiktüren unsicher fühlen, vorne beim Fahrer einzusteigen.