Butterähnlich ist noch keine Butter
onlineurteile.de - Nur Erzeugnisse mit einem Milchfettgehalt von mindestens 80%, höchstens 16% Wasseranteil und höchstens 2% Anteil an fettfreier Milchtrockenmasse dürfen in der EU als "Butter" verkauft werden — über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet die EU-Kommission;
ohne deren "grünes Licht" dürfen Hersteller einen Brotaufstrich, der die Anforderungen an Butter nicht erfüllt, nicht unter der Bezeichnung "streichfähige Butter" (im Original: pomazánkové máslo) vermarkten; wenn die Tschechische Republik das zulässt, verstößt sie gegen EU-Recht.