BVB-Fan zeigt im Garten Flagge

Nachbarn verlangen vom kommunalen Bauaufsichtsamt, die Fahne zu entfernen

onlineurteile.de - Früher flatterte am fünf Meter hohen Fahnenmast auch mal die Flagge der Landesgartenschau, 2010 während der Fußballweltmeisterschaft die Deutschlandfahne. Im Frühjahr 2012 hissten die BVB-Fans im Garten hinter dem Einfamilienhaus erstmals die schwarz-gelbe Fahne ihres Lieblingsvereins Borussia Dortmund. Nun forderten Nachbarn vom kommunalen Bauaufsichtsamt, die Flagge zu entfernen — sie sei ein Störfaktor im Wohngebiet.

Das Sündenregister war lang: Immer müssten sie, die Nachbarn, auf diese Fahne schauen. Man sehe sie von der Terrasse und vom Wohnzimmer aus. Dauernd flattere sie im Wind und "erzeuge ständige Unruhe". Laut sei sie außerdem, werfe Schatten auf die Terrasse und verdecke die Aussicht auf den Wald …

Und überhaupt: Der Fußballverein Borussia Dortmund sei ein börsennotiertes Unternehmen und die Fahne stelle eine Werbeanlage dar, die eben dieses Unternehmen anpreise. Das sei illegal: Denn für Werbeanlagen sei eine Baugenehmigung notwendig, für den Fahnenmast liege aber keine vor.

Die Bauaufsichtsbehörde ließ die Nachbarn abblitzen: Die Fahne sei keine illegale Werbeanlage. Sie bringe nur die Vorliebe der Hauseigentümer für den BVB zum Ausdruck und solle niemanden zum Kauf von Aktien bewegen. Gegen diesen Bescheid zogen die Nachbarn vor Gericht. Doch ihr Versuch, die Kommune zum Einschreiten zu verpflichten, scheiterte beim Verwaltungsgericht Arnsberg (8 K 1679/12).

Auch das Verwaltungsgericht verneinte einen werbenden Charakter von Fahne und Mast: Fahnenmasten seien nur als Werbeanlage anzusehen, wenn sie für wechselnde Reklame genützt werden. Das treffe hier nicht zu. Das Aufziehen einer Fahne des BVB sei ein "äußeres Zeichen der inneren Verbundenheit". Wer sie betrachte, fühle sich nicht zum Aktienkauf animiert, sondern erkenne, dass hier Fans des BVB wohnten. Ein Flaggenmast sei eine im Wohngebiet zulässige Nebenanlage und brauche keine Genehmigung.

Die Flagge verstoße auch nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Die Hauseigentümer hätten glaubhaft versichert, sie bei Sturm oder starkem Wind schon im eigenen Interesse einzuholen. Im übrigen gehe die "Störung" durch eine — elf Meter von der Terrasse der Nachbarn entfernt — flatternde Fahne nicht über das hinaus, was Nachbarn an Geräuschkulisse sowieso dulden müssten: Rasenmäher, spielende Kinder im Garten ...

Toleranz erwarteten die Nachbarn ja auch von den BVB-Fans — schließlich hätten sie in ihrem Garten einen Teich angelegt, der ein stetig plätscherndes Geräusch erzeuge. Das sei nachts gut zu hören.