Cabrio "in einem Superzustand" ...
onlineurteile.de - Im Internet wurde der gebrauchte Mercedes-Benz SLK 230, der etwa 100.000 Kilometer auf dem Tacho hatte, in höchsten Tönen angepriesen: Der Sportwagen sei "in einem Superzustand". Für 8.700 Euro ein Schnäppchen, dachte eine Frau, die gerade ein Auto suchte. Zu Verkaufsverhandlungen trafen sich ihr Ehemann und der Mann der Autobesitzerin. Nach einer kurzen Probefahrt in München wurde der Kaufvertrag unterschrieben. Die Gewährleistung für Mängel war darin ausgeschlossen.
Als der Käufer auf der Autobahn nach Hause fuhr, merkte er schnell, dass er den Mercedes nur auf etwa Tempo 80 beschleunigen konnte. Er bog nach etwa 20 Kilometern auf einen Autobahnrastplatz ab, rief den Verkäufer an und forderte ihn auf, den Wagen zurückzunehmen oder zumindest für die Reparaturkosten aufzukommen. Das fand der Verkäufer - ein Autohändler, wie sich später herausstellte - "geradezu lachhaft". Der Käufer fuhr mit der Sportwagen-Schnecke langsam weiter. Kurz vor dem Ziel machte das Auto endgültig schlapp und musste abgeschleppt werden.
Ein Kfz-Sachverständiger stellte diverse Mängel fest und schätzte die Reparaturkosten auf 1.040 Euro. Diese Summe (plus Gutachter- und Abschleppkosten) forderte der Käufer von der Vorbesitzerin des Cabrios. Die verwies ungerührt auf den Gewährleistungsausschluss und bestritt, dass der Wagen schon beim Verkauf defekt gewesen sein könnte. Doch Frechheit siegt nicht immer: Das Amtsgericht München verurteilte die Vorbesitzerin zu Schadenersatz in voller Höhe (251 C 19326/08).
Da der Defekt bereits nach wenigen Kilometern auftrat und das Cabrio gleich danach liegen blieb, stehe damit fest, dass der Defekt schon beim Verkauf vorlag, erklärte die Amtsrichterin. Das Gegenteil habe die Vorbesitzerin nicht beweisen können. Auf den Vertrag könne sie sich auch nicht berufen - der Gewährleistungsausschluss sei nichtig. Denn ein Autohändler sei sachkundig genug, um einen Defekt zu erkennen. Wider besseres Wissen habe der Verkäufer den "Superzustand" des Sportwagens gelobt und den Käufer arglistig getäuscht.