Cartieruhr weg: Schlafender im Zug bestohlen

Versicherung muss den Diebstahlsschaden nicht ersetzen

onlineurteile.de - Während einer nächtlichen Zugfahrt von Koblenz nach Hamburg machte es sich ein Reisender so richtig gemütlich. Da er allein im Abteil war, zog er die Polster der Sitze gegenüber heraus und legte die Füße hoch. Außerdem zog er sein Jackett aus und schob es sich unter den Kopf. Sofort war er eingenickt. Wegen sommerlicher Hitze trug der Mann ein kurzärmeliges Hemd. An seinem Handgelenk blinkte gut sichtbar eine mit Brillanten besetzte Armbanduhr von Cartier (Kostenpunkt: 38.612 Euro).

Als der Reisende wieder aufwachte, war sie verschwunden. Ein Dieb hatte wohl, vom Schlafenden unbemerkt, den Schnappverschluss des Armbands geöffnet. Für die wertvolle Uhr hatte der Besitzer eine so genannte "Valorenversicherung" abgeschlossen (= eine Versicherung für Wertsachen wie Juwelen und Pelze etc.). Der Versicherer lehnte es jedoch ab, die Uhr zu ersetzen: Der Diebstahl sei dem bodenlosen Leichtsinn des Versicherungsnehmers zuzuschreiben, wandte er ein.

So sah es auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (4 U 12/05). Die Uhr falle auf den ersten Blick als wertvoller (= stehlenswerter) Gegenstand ins Auge. Und jeder, der nachts am beleuchteten Zugabteil vorbeiging, habe sie gesehen (wie der Schaffner als Zeuge bestätigte). Denn der Reisende habe seine Jacke ausgezogen und die Uhr an dem Arm getragen, der dem Gang zugewandt war.

Dass eine nächtliche Zugfahrt allein in einem Abteil gewisse Risiken berge, sei allgemein bekannt. Trotzdem habe der Versicherungsnehmer die Uhr in keiner Weise gesichert. Statt dessen habe er sich sorglos und für jedermann sichtbar schlafen gelegt und allen Passanten die Uhr präsentiert. Wer einen Diebstahl so grob fahrlässig herausfordere, verliere den Versicherungsschutz.